
In Hessenbearbeitet die AOK nach eigenen Angaben aktuell 1.200 Fälle. Es handelt sich mutmaßlich um ärztlichen Behandlungsfehler. Wie die Kasse am Mittwoch mitteilte, habe die Quote durch den Medizinischen Dienst bestätigten Behandlungsfehler im Jahr 2024 bei ca. 25 Prozent gelegen. Infolgedessen habe die AOK im vergangenen Jahr mehr als 3,3 Millionen Euro erfolgreich zurückgefordert.
Geprüft würden hier nicht nur ärztliche Behandlungsfehler im Krankenhaus oder in der Praxis, sondern auch Verdachtsfälle von Fehlern in der Pflege, bei Physiotherapeuten oder Hebammen, aber auch bei Verdacht eines Produktfehlers wie nicht korrekt funktionierende Herzschrittmacher oder defekte Hüftprothesen.
Die AOK teilte mit, dass sich Betroffene unbedingt an ihre Krankenkasse wenden sollen. Denn dort werden sie aufgeklärt und den Betroffenen wird geholfen. Zudem sollen Betroffene auch einen spezialisierten Anwalt einschalten.
08.03.2025

Referenz:
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/AOK-Hessen-hat-wegen-Behandlungsfehlern-gut-drei-Millionen-Euro-zurueckgefordert-456819.html https://www.aok.de/pp/hessen/pm/behandlungsfehler-2023/
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