
Nur wenn Sie informiert sind, können Sie sich als Patientin und Patient im Gesundheitswesen orientieren, gezielt Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, sich verantwortlich an Behandlungsentscheidungen beteiligen oder diese selbst treffen. Was zahlt die Krankenkasse? Wo ist ein gutes Krankenhaus für die geplante Operation? Was sagt die Wissenschaft zum Nutzen und Schaden einer medizinischen Maßnahme? Was ist bei Versandapotheken zu beachten? Der Gesetzgeber hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die für mehr Transparenz im Gesundheitswesen sorgen und bessere Informationsmöglichkeiten für die Patientinnen und Patienten schaffen. Auf dieser Basis sind viele Angebote entstanden, die Sie nutzen können. Einige der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen und Angebote für Patientinnen und Patienten haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Gesetzlich Versicherte erfahren nicht automatisch, welche Leistungen abgerechnet werden. Auf Wunsch kann jedoch eine Patientenquittung mit Kosten- und Leistungsübersicht angefordert werden:
- In Arzt- oder Zahnarztpraxen: Direkt nach der Behandlung oder quartalsweise (gegen 1 € Gebühr, zzgl. Versandkosten bei Postversand).
- Im Krankenhaus: Kostenübersicht wird vier Wochen nach Entlassung kostenfrei bereitgestellt.
- Bei der Krankenkasse: Auf Antrag sind ebenfalls Leistungs- und Kosteninformationen erhältlich.
Die Patientenquittung hilft, erbrachte Leistungen und deren Kosten besser nachzuvollziehen.
30.03.2025

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