Schwerbehinderung aberkannt – Vorsicht beim Überprüfungsantrag wegen höheren GdB (rentenbescheid24.de)

Rollstuhlfahrer mit blauen Hintergrund
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In Deutschland gibt es gut 8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Die Schwerbehinderung liegt vor, wenn die Versorgungsverwaltung für den Betroffenen einen Grad der Behinderung von 50 feststellt. Die Begünstigten erhalten dann auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis. Die Vorteile der Schwerbehinderung sind ein verbesserter arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz, steuerliche Vergünstigungen und den vorzeitigen Zugang zu einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Vielfach leiden die Menschen unter langhaltenden Erkrankungen und chronischen Schmerzen.  

Nach längerer Zeit meinen viele Betroffene, dass sie zusätzlich zum GdB ein Merkzeichen oder eine Erhöhung des zuerkannten Schwerbehinderungs-Grades erlangen wollen und stellen einen Antrag auf Überprüfung und Neufeststellung. Dieser Überprüfungsantrag sollte gut überlegt sein, denn er kann auch dazu führen, dass das Versorgungsamt den Betroffenen die zuerkannte Schwerbehinderung wieder aberkennt. In diesem Beitrag zeigen wir, um was es gehen und kann und wie Sie sich auf eine Überprüfung und Höherbewertung des GdB gut vorbereiten. 

Die Versorgungsverwaltung stellt auf Antrag wegen Erkrankung eine Behinderung oder sogar in schweren Fällen eine Schwerbehinderung fest. Sie stellt hierzu dem Antragsteller*in einen entsprechenden Bescheid zu. Gegen diesen Bescheid kann man Widerspruch einlegen, was aber nicht immer sinnvoll ist. 

Praxistipp von den Rechtsanwälten von rentenbescheid24.de: Wer einen GdB von 40 nach einem Erstantrag zuerkannt bekommt, sollte sich genau überlegen und prüfen, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen oder besser die gesundheitliche Entwicklung abzuwarten und genau zu dokumentieren. Ein späterer Überprüfungsantrag mit dem Ziel eine Schwerbehinderung zu erreichen, könnte mit einem GdB 40 einfacher sein, als wenn man „nur“ einen GdB von 20 erstmals zugesprochen bekam. Da ist der Weg bis zur Schwerbehinderung deutlich weiter! 

Hände weg vom übereiltem Neufeststellungsantrag 

Krankheiten können langwierig sein. Menschen mit Krebserkrankungen erhalten in aller Regel auf Antrag eine Schwerbehinderung ab 50 zuerkannt. In den Ausführungsbescheiden findet sich aber immer wieder der klare Hinweis, dass nach der sogenannten Heilungsbewährung von 5 oder weniger Jahren das Versorgungsamt die Höhe der zuerkannten Schwerbehinderung prüfen wird. 

Betroffene überlesen dies oft und bereiten sich deshalb auf die anstehende Überprüfung nicht vor. Das Versorgungsamt holt med. Unterlagen ein und schätzt ab, ob die Krebserkrankung geheilt oder gestoppt wurde und somit die Folgen für den Betroffenen im Zusammenhang mit den sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen an der Teilhabe noch so eingeschränkt sind, wie im Ursprungsbescheid ausgewiesen. Dann kann es zur Abstufung des zuerkannten GdB kommen. Dies ist die eine Situation. Die andere ist: Der Schwerbehinderte beantragt nach längerer Zeit der Erkrankung einen höheren GdB oder sogar ein zusätzliches Merkzeichen. 

Dieser Antrag kann (es muss nicht so eintreten) nicht die gewünschte Folge haben. Das Versorgungsamt stellt nach erneuter Prüfung und Einholung von medizinischen Unterlagen fest, dass keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eingetreten ist. Diese an sich positive Nachricht führt dann zur Aberkennung der zuerkannten Schwerbehinderung. Dies kann fatale Folgen für die Betroffenen haben, die zum Beispiel Angst um den Arbeitsplatz haben oder den Zugang zur früheren Altersrente für schwerbehinderte Menschen fest in die Ruhestandsplanung einberechnet haben. 

Tipp von rentenbescheid24.de: Lassen Sie die Hände weg von übereilten Erhöhungsverlangen in Bezug einer zeitlich früher festgestellten Schwerbehinderung. Sie sollten die die möglichen Folgen und Risiken eines solchen Antrages genau abwägen! 

Wer sich sicher ist, kann den Überprüfungsantrag stellen, um einen höheren GdB oder ein Merkzeichen zu erlangen. Betroffene stellen in solchen Fällen den Antrag deshalb, weil eindeutig auf Grund medizinischer Unterlagen und Fakten eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten ist. dennoch raten wir von unüberlegten Überprüfungsanträgen ab. 

Hier unseres wertvollen Tipps und Hinweise, wie ein Überprüfungsantrag erfolgreich sein kann: 

  • Schätzen Sie die Risiken eines Überprüfungsantrages richtig ein, reichen die Befunde nicht aus, Hände weg vom Antrag! Ein Sprichwort sagt: „Was man hat, das hat man“. 
  • Sammeln Sie alle medizinischen Berichte, OP-Berichte, Reha-Unterlagen ein und lassen diese durch ihren behandelnden Arzt prüfen: hat sich wirklich eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ergeben oder ist eine neue Erkrankung dazugekommen, die es Ihnen in der gesellschaftlichen Teilhabe noch schwerer macht. 
  • Hören Sie nicht auf gut gemeinte Ratschläge oder Berichte aus dem Internet: Ihr Fall ist Ihr individuelles Problem und lässt sich vielfach nicht mit anderen dokumentierten Fällen vergleichen. 
  • Reden Sie vor dem Überprüfungsantrag mit Ihrem Arzt, wie er die Chancen auf einen höheren GdB einschätzt, vor allem bei psychischen Erkrankungen sind die Bewertungen oft sehr differenziert und daher für ein erfolgreichen Überprüfungsantrag schwer zu kalkulieren. 

Wenn alle Informationen vorliegen, sollten Sie zur finalen Einschätzung sich den Rat von versierten Anwälten oder Sozialverbänden einholen. Dort können Sie einen Überblick über die Rechtslage erhalten und die letzte Risikoabwägung vornehmen. Wenn trotz medizinischer Befunde unklar ist, ob es Ihnen schlechter, oder vielleicht sogar besser geht, dann Hände weg vom Überprüfungsantrag. 

Es ist nicht immer sinnvoll einen Überprüfungsantrag wegen Erhöhung des festgestellten Grades der Behinderung zu stellen. Der Schuss kann auch nach hinten los gehen. Dies soll heißen: Der Antrag kann auch zu einer Herabsenkung des GdB und damit zum Verlust der Schwerbehinderung führen. Die Folgen können fatal sein, gerade wenn sich Betroffene im rentennahen Zugang zu einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen befinden. Daher unser Tipp: bevor Sie einen Überprüfungsantrag stellen, genau prüfen, medizinische Befunde einholen und genau lesen, mit dem behandelnden Arzt sprechen und sich durch Rechtsanwälte im Rahmen der Gesamteinschätzung über die Erfolgsaussichten beraten lassen. Dann kann es mit einem erfolgversprechenden Überprüfungsantrag wegen einem höheren GdB oder eines Merkzeichens funktionieren. 

30.03.2025 

Referenz:  

https://rentenbescheid24.de/fatale-folgen-vorsicht-falle-ueberpruefungsantrag-wegen-hoeheren-gdb

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