Schwerbehinderung gilt weiter- der große Irrtum beim abgelaufenen Ausweis (rentenbescheid24.de)

Eine Frau mit Fragezeichen auf den bzw. in den Händen
(C) rentenbescheid24.de

Viele Betroffene sind verunsichert, wenn ihr Schwerbehindertenausweis abläuft. Dann heißt es oft: „Meine Schwerbehinderung ist nicht mehr gültig.“ Doch das ist ein weitverbreiteter Irrtum mit erheblichen Folgen, wenn es zum Beispiel um den Zugang zu einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen geht.  Tatsächlich ist nicht die Schwerbehinderung befristet, sondern lediglich der Ausweis selbst. Rechtlich gilt: Eine anerkannte Schwerbehinderung bleibt bestehen, solange der zugrunde liegende Bescheid des Versorgungsamts nicht widerrufen oder aufgehoben wurde. Wir klären in diesem Beitrag auf, was das Sozialgesetzbuch Nummer IX tatsächlich regelt und warum ein abgelaufener Schwerbehinderungsausweis nicht das Ende des Schwerbehindertenstatus bedeutet. Das sollten Betroffene wissen, um keine Nachteile zu erleiden. 

Eine Mail war es, die den Rechtsanwalt Peter Knöppel aufhorchen ließ. Ein Schwerbehindertenvertreter eines Unternehmens schrieb uns an. Er teilte uns mit, dass er auf unserer Seite gelesen habe, dass eine Schwerbehinderung niemals befristet sein kann. Er sei „komplett“ verunsichert, weil ein Kollege von ihm einem Schwerbehindertenbescheid hatte, der zum 31.05.2025 befristet ist, ebenso sein Schwerbehindertenausweis. Sein Kollege hatte den Ausweis neu beantragt und auch innerhalb kürzester Zeit erhalten. Der Ausweis ist wieder nur auf zwei Jahre befristet. Der Schwerbehindertenvertreter weiß allerdings jetzt nicht, ob der Bescheid für die Schwerbehinderung oder der Ausweis maßgebend ist. Wir haben den Sachverhalt aus Datenschutzgründen geändert wiedergegeben, inhaltlich aber das Problem so geschildert, wie der Anfragende. Rechtsanwalt Peter Knöppel nimmt diese Frage zum Anlass, um die Rechtslage zu klären. 

Schwerbehinderte Menschen müssen zwischen dem Anspruch auf behördliche Anerkennung der Schwerbehinderung einerseits und dem Anspruch auf Ausstellung des Ausweises unterscheiden. 

Ausgedrückt wie du und ich es sagen würden: Ohne den Bescheid gibt es keinen Ausweis. Ist der Ausweis abgelaufen, gilt der Bescheid weiter. Aber nur solange er vom Amt nicht aufgehoben oder geändert wurde. 

Einfaches Beispiel, um es klarzumachen: Sie haben einen Feststellungsbescheid GdB 50 und den Ausweis auf Antrag erhalten. Dieser liegt im Portemonnaie, welches Ihnen gestohlen wurde. Sie melden dem Versorgungsamt den Verlust. Die Behörde schickt Ihnen einen neuen Schwerbehindertenausweis zu. Würden Sie sagen, dass der Feststellungsbescheid wegen dem Verlust des Schwerbehindertenausweises unwirksam wurde? Ich sage nein! 

Juristisch ausgedrückt, hat der Feststellungsbescheid für die Schwerbehinderung „konstitutiven Charakter“. Der Bescheid begründet sozusagen den Anspruch auf die behördlich festgestellte Schwerbehinderung. Der Schwerbehindertenausweis hat hingegen „nur deklaratorischen Wert“. Der Schwerbehindertenbescheid gibt dem Betroffenen einen zusätzlichen Anspruch auf Ausstellung des Schwerbehindertenausweises. 

Der Schwerbehindertenausweis gibt wieder, was im Feststellungsbescheid steht:  
Person XY hat einen GdB 50, Ausweis ausgestellt am 11.04.2025, Aktenzeichen Versorgungsamt. 

Die entscheidende Gesetzesvorschrift die den weitverbreitenden Irrtum über die Gültigkeitsdauer einer durch Bescheid festgestellten Schwerbehinderung ist der § 152 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Nummer 5. 

Am Ende dieser Norm steht folgendes:  „: „Die Gültigkeitsdauer des Ausweises soll befristet werden.“  
Diese Passage im Gesetz löst aus unserer Sicht diesen Irrtum aus.  Viele nehmen an, dass wenn der Ausweis befristet ist, dann muss auch die Schwerbehinderung im Feststellungsbescheid befristet sein. 

Ja, in der Regel wird der Schwerbehindertenausweis zeitlich befristet ausgestellt. Von dieser Regel wird aber immer dann eine Ausnahme gemacht, wenn die Behörde klar erkennen kann, dass die festgestellte Schwerbehinderung nicht mehr „heilen“ kann. Das wegen Unfall amputierte Bein kann nicht mehr nachwachsen! In diesem Fall muss der Schwerbehindertenausweis unbefristet ausgestellt werden. 

Der Feststellungsbescheid gilt so lange, solange das Versorgungsamt diesen nicht aufhebt oder ändert. Daher gilt ganz klar die Regel: Der Schwerbehindertenbescheid ist wie der Rentenbescheid eine behördliche Regelung mit Dauerwirkung. Nur wenn das Versorgungsamt nach erfolgter Anhörung den ursprünglich festgestellte Schwerbehinderung auf GdB 40 abändert, gilt der neue Bescheid. 

Wichtiger Tipp für rentennahe Jahrgänge:  
Der neue Feststellungsbescheid wird erst gültig, wenn Betroffenen keine Rechtsmittel, wie Widerspruch oder Klage einlegen. Legen Sie Widerspruch und Klage ein, haben diese aufschiebende Wirkung. Das heißt, der Aufhebungs- oder Änderungsbescheid wird erst nach dem Ende eines Widerspruchs- und Klageverfahren wirksam. Solange solche Rechtsmittelverfahren laufen, können Sie mit Fug und Recht sagen, dass Sie weiterhin schwerbehindert sind. Die Behörde muss Ihnen sogar auf Antrag für diesen Zeitraum einen neuen Schwerbehindertenausweis ausstellen.  Widerspruch und Klageverfahren können Jahre dauern. Damit können sich rentennahe Jahrgänge ganz legal in die Schwerbehindertenrente retten. Nicht zu vergessen, dass es nach Ablauf der Rechtskraft eines Änderungsbescheides sogar noch die 3- monatige Schutzfrist gibt, nach der Betroffene immer noch als schwerbehindert gelten und innerhalb dieser Frist eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen könnten. 

Der Irrtum ist aufgeklärt. Ihr Schwerbehindertenbescheid gilt so lange weiter, bis die Behörde diesen rechtskräftig aufhebt oder ändert. Dies gilt auch dann, wenn  der Schwerbehindertenausweis wegen Ablauf seiner Befristung nicht mehr gültig ist und Sie gegen die Behörde ein Widerspruch oder Klageverfahren laufen haben. Der Schwerbehindertenbescheid stellt verbindlich die Schwerbehinderung fest. Der Ausweis gilt „nur“ als Nachweis für die im Bescheid festgestellte Schwerbehinderung. Die Schwerbehinderung ist aber nicht vom Besitz eines Schwerbehindertenausweises abhängig. Betroffene müssten diesen nicht beantragen. Sie müssten dann aber als Nachweis der bestehenden Schwerbehinderung den Feststellungsbescheid mit sich führen, was sicher lästig werden kann. Bitte den Ausweis beantragen, wenn das Amt die Schwerbehinderung für Sie festgelegt hat. 

23.04.2025 

Referenz:  
https://rentenbescheid24.de/schwerbehinderung-gilt-weiter-der-grosse-irrtum-beim-abgelaufenen-ausweis

#crpsselbsthilfe #CRPSgehtallean #chronischeschmerzen #Nervenentgleisung #morbussudeck #ehrenamt #selbsthilfe #gemeinsamstark #chronicpain #pain #crpsawareness #ColorTheWorldOrange #CRPSOrangeDay #reflexdystrophie