
Viele kennen das: Der beantragte Grad der Behinderung (Schwerbehinderung) wird abgelehnt. Die Betroffenen erwarten eigentlich einen Bescheid über den Grad der Behinderung (GdB), der eine faire Einschätzung der eigenen gesundheitlichen Einschränkungen enthält. Umso größer ist die Frustration, wenn der Bescheid enttäuscht – sei es, weil Erkrankungen nicht vollständig erfasst oder falsch gewichtet wurden. Viele Betroffene nehmen die Entscheidung leider viel zu oft klaglos hin. Es lohnt es sich, genauer hinzuschauen, denn viele Bescheide enthalten Fehler, die mit einem gut begründeten Widerspruch oder notfalls mit einer Klage korrigiert werden können. Dieser Beitrag zeigt Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen, welche Fristen Sie beachten müssen – und wie ein konkretes Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts beweist, dass es sich lohnen kann, für eine gerechte Anerkennung zu kämpfen.
Legen Sie gegen den Bescheid des Versorgungsamtes fristgerecht Widerspruch ein.
Monatsfrist Widerspruch:
Sobald der Bescheid vorliegt, beginnt eine einmonatige Widerspruchsfrist. Diese ist gesetzlich festgelegt – wer sie versäumt, hat später kaum noch Chancen.
Wichtig: Ein formloser Widerspruch reicht zunächst aus, um die Frist zu wahren. Die Begründung kann nachgereicht werden.
Verwaltungsakte einsehen
Das Versorgungsamt erlässt einen GdB- Bescheid auf Grundlage des Inhaltes der Verwaltungsakte. Die Akte sollte Gutachten, Diagnosen und Angaben zu den befragten Ärzten enthalten. Fehler wie veraltete Berichte, fehlende Facharztmeinungen oder unvollständige Unterlagen sind hier oft zu finden. Dies ist aber im Bescheid für den Betroffenen selbst meist nicht erkennbar.
GdB-Berechnung verstehen
Die Bewertung des GdB erfolgt nicht durch einfaches Addieren mehrerer Krankheiten. Stattdessen wird eine Gesamtschau vorgenommen. Der höchste Einzel-GdB dient als Basis. Zusätzliche Einschränkungen werden GdB- erhöhend berücksichtigt, wenn sie die Hauptbeeinträchtigung verstärken. Beispiel: Rückenschmerzen plus Herzprobleme können gemeinsam einen höheren GdB rechtfertigen. Entscheidend ist, wie stark Mobilität, Selbstständigkeit und Erwerbsfähigkeit im Alltag beeinträchtigt sind.
Häufige Fehlerquellen
Oft beruhen Bescheide auf lückenhaften Informationen – etwa wenn nur Hausärzte befragt werden oder Facharztberichte fehlen. Auch Fehleinschätzungen durch die Betroffenen selbst oder Zeitdruck bei der Bearbeitung können zu falschen Bewertungen führen. Prüfen Sie daher jede Entscheidung kritisch – besonders, wenn sie nicht Ihrer Alltagserfahrung entspricht. Sie sollten nach der Akteneinsicht Ihren Widerspruch inhaltliche begründen. Wichtig sind aktuelle Facharztbefunde und eine klare Darstellung der alltäglichen Einschränkungen – etwa bei der Selbstversorgung, Mobilität oder im Beruf. Zeigen Sie auf, dass die ursprüngliche Einschätzung auf unvollständigen oder fehlerhaften Informationen basiert.
Wenn der Widerspruch scheitert: Klage einreichen
Ihr Widerspruch wird abgelehnt. Es bleibt nur noch der Klageweg vor dem Sozialgericht. Für diesen gilt auch eine Monatsfrist. Die Klage kann schriftlich oder direkt beim Gericht zu Protokoll gegeben werden. Bei einem sozialgerichtlichen Klageverfahren fallen keine Gerichtskosten an. Wir raten: Nehmen Sie sich einen rechtlichen Beistand, sei es den Sozialverband oder einen fachlich spezialisierten Rechtsanwalt.
Erfolg durch Beharrlichkeit ein Fall aus der Rechtsprechung
Das bayerische Landessozialgericht liefert einen besonders beeindruckenden Fall von Beharrlichkeit und Kämpfen gegen die Entscheidungen der Behörde und des Sozialgerichts München (Az. L 3 SB 148/23). Eine Betroffene mit der chronischen Erkrankung „indolente systemische Mastozytose“ erhielt zunächst nur einen GdB von 30. Nach einem erfolglosen Widerspruch und einer Klage vor dem Sozialgericht München wurde dieser auf 40 angehoben. Die Klägerin ging jedoch in Berufung – und hatte schließlich Erfolg: Vor dem Bayerischen Landessozialgericht gab die Beklagte am 18.11.2024 ein Anerkenntnis ab. Die beklagte Behörde (Zentrum Bayern Familie und Soziales) erkannte der Klägerin einen GdB von 50 an. Damit wurde ihr der Status als schwerbehinderter Mensch zuerkannt. Der Fall zeigt, dass Ausdauer und rechtliches Vorgehen oft zur verdienten Anerkennung führen.
Fazit
GdB abgelehnt? Sie sollten nicht aufgeben, sondern aktiv werden! Ihre Wut über einen abweisenden Bescheid ist verständlich, aber rechtlich bedeutungslos. Was zählt, ist das entschlossene Handeln: Fristen einhalten, Akteneinsicht fordern, medizinische Unterlagen aufbereiten – und wenn nötig, vor Gericht ziehen. Der Aufwand lohnt sich oft. Wer seine Rechte kennt und durchsetzt, kann eine gerechtere Einstufung erreichen. Ihre Gesundheit verdient eine faire Bewertung.
31.05.2025

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