Zeitnah einen Arzttermin bekommen (ksta.de)

Zeitnah einen Arzttermin bekommen

Patienten müssen oft lange warten – Was tun, wenn man kurzfristiger Hilfe braucht?

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In der Arztpraxis anrufen, wo man schon Patient oder Patientin ist, und um einen Termin bitten – das ist ein Weg. Auf weitere Möglichkeiten, zeitnah und auch ohne festen Arzt einen Termin zu bekommen, weist die Zeitschrift „Apotheken Umschau“ (Ausgabe 10A/2024) hin.

1. Terminservice über 116 117

Der offizielle Service der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist telefonisch über die Nummer 116117 zu erreichen, über die 116117-App oder im Internet unter „116117-termine.de“. Das Versprechen: In maximal sieben Tagen erhalten gesetzlich Krankenversicherte einen Termin innerhalb der nächsten vier Wochen. Aussuchen kann man sich den Arzt aber nicht.

2. Termin-Apps

Viele Arztpraxen nutzen inzwischen Apps für das Vereinbaren von Terminen, etwa Doctolib, Samedi oder Jameda. So können beim eigenen Arzt freie Termine gesucht werden, man kann aber auch gezielt nach Terminen bei Arztpraxen bestimmter Fachrichtungen im Umkreis suchen. Wer möchte, wird auch benachrichtigt, falls jemand anderes absagt und spontan ein Platz frei wird.

3. Krankenkassen-Terminservice

Einige Krankenkassen bieten Hilfe bei der Terminsuche an. Machen Sie sich bei Ihrer Kasse schlau, vielleicht können Sie dort per Online-Formular oder telefonisch Terminwünsche angeben. Allerdings vermittelt nicht jede Kasse an jede Fachrichtung und eine freie Arztwahl gibt es auch nicht unbedingt.

4. Videosprechstunde

Sie sind nicht auf einen Termin vor Ort angewiesen? Einige Ärzte und Ärztinnen bieten Videosprechstunden an, in der vielleicht schon früher ein Termin frei ist. Auch an manche Krankenkassen können deren Versicherte sich wenden und bekommen einen Video-Termin vermittelt.

Übrigens: Für manche Fachärzte, etwa einen Radiologen, ist eine Überweisung nötig, hier kann also nicht direkt ein Termin vereinbart werden. Dann ist erst ein Hausarzt-Termin fällig, wo die Überweisung ausgestellt wird – sofern der Arzt das für sinnvoll hält. (dpa)

21.10.2024

Referenz:

https://epages.ksta.de/data/194907/reader/reader.html?#!preferred/0/package/194907/pub/251428/page/10/content/7007692

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