Uploaded: 16.10.2023 18:03:00 by mis

Die Bundesregierung plant, Patienten künftig einen Anspruch auf eine kostenfreie erste Kopie ihrer Patientenakte einzuräumen. Damit setzt sie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2023 um, das klarstellt, dass Mitgliedstaaten keine Abweichungen von der DSGVO vorsehen dürfen, wonach Betroffene eine unentgeltliche erste Kopie ihrer personenbezogenen Daten erhalten müssen.
Bislang mussten Patienten in Deutschland die Kosten für Kopien ihrer Akten selbst tragen, was im Widerspruch zur europäischen Rechtslage stand. Künftig soll daher eine vollständige und kostenlose Kopie möglich sein, wenn dies zum Verständnis der enthaltenen Daten erforderlich ist.
Zudem sieht der Gesetzentwurf eine sprachliche Anpassung vor: Um Verwechslungen mit der elektronischen Patientenakte (ePA) zu vermeiden, soll die bisherige Bezeichnung „Patientenakte“ im Bürgerlichen Gesetzbuch durch „Behandlungsakte“ ersetzt werden.
10.09.2025

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