04.09.2025

Schwerbehinderung ab GdB 50 – finanzielle Entlastungen und Zuschüsse (Stand 2025)
Ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 verleiht den Status „schwerbehindert“. Damit sind Steuererleichterungenund bestimmte Teilhabeleistungen gesichert. Viele weitere Vorteile hängen jedoch zusätzlich von Merkzeichen, Pflegegrad oder der Erwerbssituation ab.
Gesicherte Leistungen ab GdB 50
- Behinderten-Pauschbetrag (Steuer): 1.140 € jährlich, unabhängig von tatsächlichen Kosten.
- Teilhabe am Arbeitsleben (LTA): Zuschüsse für Arbeitsplatzanpassung, Arbeitsassistenz, technische Hilfen.
- Kraftfahrzeughilfe (KfzHV): Zuschüsse zu Autokauf (bis 22.000 €), Umbauten und Führerschein – bei Bedarf, einkommensabhängig.
- Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber: bis zu 70 % Lohnkostenzuschuss, max. 24 Monate.
- Persönliches Budget/Eingliederungshilfe: Geldleistung statt Sachleistung bei Teilhabebedarf.
Nur mit zusätzlichen Voraussetzungen
- Fahrtkosten-Pauschale: erst ab bestimmten Merkzeichen („aG“, „Bl“, „H“, „TBl“, „G“ ab GdB 80).
- Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung: abhängig von Merkzeichen („G“, „Gl“, „aG“, „Bl“, „H“).
- ÖPNV-Wertmarke: Freifahrt im Nahverkehr mit Merkzeichen, Eigenanteil 104 €/Jahr (ermäßigt oder kostenlos für bestimmte Gruppen).
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 € über Pflegeversicherung – nur mit Pflegegrad.
- Hilfsmittel (§ 33 SGB V): medizinische Notwendigkeit erforderlich.
- Pflegehilfsmittel (42 €/Monat): nur bei Pflegegrad.
- Rundfunkbeitrag-Ermäßigung: nur mit Merkzeichen „RF“.
Beratung & Antragstellung
- Steuerfreibeträge: über Steuererklärung (Nachweis GdB).
- Mobilität: Hauptzollamt (Kfz-Steuer), Versorgungsamt (ÖPNV-Wertmarke).
- Arbeitsleben: Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Integrations-/Inklusionsamt.
- Pflege & Wohnen: Pflegekasse, ggf. KfW (Programm derzeit ausgesetzt).
- Unabhängige Beratung: Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).
Kernfazit
Mit GdB 50 allein stehen v. a. Steuerfreibeträge und Leistungen im Arbeitsleben sicher zu. Viele weitere finanzielle Vorteile ergeben sich erst durch zusätzliche Merkzeichen oder einen Pflegegrad.
10.09.2025

Referenz:
https://www.gegen-hartz.de/news/welche-zuschuesse-gibt-es-ab-50-schwerbehinderung-in-2025
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