Kolumne

Meine sechste Kolumne

Ich wollte doch nur mal wieder ins Kino
oder: warum Behinderte nicht gerne Bahn fahren

In den vergangenen zwei Jahren habe ich es sehr vermisst und bin froh, dass es nun unter Umständen wieder möglich ist, ins Kino zu gehen. Also schnell auf die Webseite des Kinos geschaut, sogar einen Film gefunden, den ich sehen möchte und versucht, zwei Plätze zu buchen. Warum gleich zwei Plätze? Weil ein Kinobesuch zu zweit mehr Spaß macht – ja das auch – aber eher, weil ich schwerbehindert bin und eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen darf, da ich neben den Buchstaben G und aG noch den Buchstaben B auf meinem Schwerbehindertenausweis habe. Außerdem habe ich einen Grad der Behinderung von 100 Prozent, aber dazu später mehr.

Und nun geht der Stress los. Über die Webseite des Kinos kann man leider keine Behindertensitzplätze geschweige denn Begleitplätze buchen. Diese Plätze haben den Vorteil, dass sie im Kino ohne Treppen zu erreichen und zu verlassen sind und meist oben im sich nach unten verjüngendem Kinosaal zu finden sind. Für die Behindertensitzplätze wird auf eine besondere Rufnummer oder die Abendkasse hingewiesen. Aber haben Sie einmal versucht heutzutage eine besondere Rufnummer, also eine Hotline, eines Kinos zu erreichen? Entweder man hängt dort 30 Minuten in der Warteschleife, bis man rausfliegt oder von selbst aufgibt. Und die Abendkasse entfällt, weil am Abend des Films die Behindertensitzplätze bereits belegt sind. Viele gibt es nämlich nicht, wenn überhaupt welche angeboten werden. Gerne kommt es auch vor, dass die Person, die sich mit den Behindertensitzplätzen auskennt, leider erkrankt ist, oder aus irgendwelchen Gründen gerade nicht anwesend ist. Man könne ja an einem anderen Tag anrufen, dann wäre die wissende Person da.

Theorie! Auch an der Abendkasse ist es nicht viel besser, denn die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter an der Kasse weiß gar nicht, wie sich der Preis errechnet. Durch den Buchstaben bzw. das Merkzeichen B auf dem Schwerbehindertenausweis erhält man nicht als Schwerbehinderter eine Ermäßigung oder gar Freikarte. Nein, die Begleitperson erhält eine Freikarte zu Kino / Konzert oder Veranstaltung und der Ausweisinhaber muss den vollen Preis bezahlen.

Zum Glück gilt das auch für den öffentlichen Nahverkehr, denn hier muss man nicht vorher eine Karte für die Begleitperson lösen, sondern legt einfach den Schwerbehindertenausweis vor und hofft darauf, dass man einen Sitzplatz im Bus bekommt. 

Beim Fernverkehr der Deutschen Bahn ist es ähnlich, wenn nicht noch umständlicher. EineErmäßigung für Schwerbehinderte oder gar eine freie Begleitperson lassen sich hier nämlich auch nicht über das Internet buchen. Denn im Fernverkehr der Deutschen Bahn darf auch die Begleitperson kostenlos mitfahren, benötigt aber natürlich eine Sitzplatzkarte, die dann für die schwerbehinderte Person und die Begleitperson kostenlos ist. Aber auch hier gilt es, eine Sonderrufnummer zu wählen. Und das Thema Rufnummer bzw. Hotline habe ich bereits oben beschrieben. Hat man die Hotline der DB erreicht, gibt es selbstverständlich die Ermäßigung. Doch dann beginnt der Kampf und die Definition der Schwerbehinderung.  Wie beschrieben habe ich einen GdB von 100%, da ich durch doppelte Unterschenkelamputation und akuten CRPS an beiden Händen oftmals – zum Glück nicht immer – recht gehandicapt bin. Wenn die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter der Bahn am Telefon diese Information erhält, möchte man auch direkt prüfen, ob der Bahnhof oder der Bahnsteig am Start und Ziel überhaupt behindertengerecht ist und ob es eine Einsteighilfe (ein Hubwagen, um Rollstühle in den Zug zu befördern) vor Ort gibt. Doch dann stellt sich heraus, wie Barriere-unfrei unser Bahnsystem in Deutschland tatsächlich ist. 

Wenn man in und aus dem Zug kommt, steht man eventuell auf dem Bahnsteig und kommt nicht weiter, da es keinen oder einen defekten Aufzug gibt, oder halt keine Hubhilfe. Auch habe ich es schon erlebt, dass ich besagte Hubhilfe gebucht hatte, welche am Zielbahnhof aber nicht vorhanden war und ich selbst zusehen musste, irgendwie auf dem Hosenboden aus dem Zug zu kommen. Freundlicherweise halfen dann andere Zuggäste dabei, meinen Rollstuhl aus dem Zug zu tragen.

Dort stand ich dann vor einem defekten Aufzug und auch diese Treppe bin ich damals auf dem Hintern heruntergehüpft. Wenn man diese Hilfe aber bereits am Telefon dankend ablehnt, weil man durch Prothesen in der Lage ist, selbst in und aus dem Zug zu steigen, tritt sofort die Verwirrung auf, weshalb man dann die Behindertensitzplätze benötigt. Hier möchte ich kurz anmerken, dass ich diesen wirklich nur benötige, wenn ich keinen Sitzplatz in einem Abteil oder an einem Tisch bekomme, an dem ich Platz habe, während der Fahrt meine Beinprothesen auszuziehen. Hier muss ich dann meine ganze Überredungskunst einsetzen, um an das gewünschte Ticket und den Platz zu kommen.

Mangels Alternativen von Zugangeboten auf anderen Strecken, bleibt aber nichts anderes übrig, als hier diplomatisch zu bleiben.

Übrigens kann diese Hotline nicht prüfen, ob an allen deutschen Bahnhöfen Hilfe für behinderte Personen zur Verfügung steht. Denn dort, wo es bereits Mitbewerber der Deutschen Bahn gibt, werden diese Informationen leider nicht überall ausgetauscht. „So wird für den Fahrgast bester Service geleistet“.

Übrigens: Einen Kinobesuch kann ich nur empfehlen und dafür wünsche ich Euch allzeit eine gute Fahrt!

Euer Stefan

Dirk-Stefan Droste

Dirk-Stefan Droste – Der 49jährige Kölner ist Gründer des CRPS Netzwerk gemeinsam stark e.V., einer bundesweiten Patientenorganisation für CRPS. Er ist selbst an allen vier Extremitäten vom CRPS betroffen. Es begann nach einem Fußbruch 2012. Er arbeitet als Fachkoordinator in der Personalabrechnung einer großen Organisation der Wohlfahrtspflege.