Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS)
Cannabis: Schmerzmediziner betonen Nutzen für Schwerkranke – und fordern mehr Evidenz
25.07.2022, 11:48 Uhr
Das BfArM hatte fünf Jahre lang die Cannabis-Verordnung evaluiert. Für die Schmerzmediziner bestätigt der Bericht ihre Praxiserfahrung. Sie sehen aber auch kritische Punkte – und offene Fragen.
Berlin. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) hat die Evaluierung zur Verordnung von Cannabis-Arzneien mit Erfahrungen aus der Praxis bestätigt. Besonders Palliativpatienten können von den Cannabis-Wirkungen profitieren, sagte DGS-Präsident Dr. Johannes Horlemann am Montag laut einer Mitteilung der Fachgesellschaft.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte Anfang Juli den Abschlussbericht seiner fünfjährigen Begleiterhebung zur THC-Medizin vorgelegt. Darin hat es rund 21.000 Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) untersucht. Allerdings teilte die Behörde in Bonn seinerzeit auch mit, dass die Evaluation zur „Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabisarzneimitteln“ keine Aussagen treffen kann. Dies müssten klinische Studien zeigen.
Risiken durch hohe THC-Dosen
Die DGS sieht sich durch den BfArM-Bericht bestätigt, dass Cannabinoide schwerkranken Menschen helfen können, wenn Standardtherapien erschöpft sind. „Viele Patienten berichten über positive Effekte und wenig Nebenwirkungen, wenn die Dosis vorsichtig auftitriert wird. Selbst Patienten oberhalb des 70. Lebensjahres berichten von einer guten Verträglichkeit“, so Horlemann.
Vor allem Palliativpatienten profitierten. So wie die BfArM-Autoren sieht auch DGS-Präsident Horlemann hohe THC-Dosen bei der Anwendung von Cannabis-Blüten kritisch: „Das Risiko von Missbrauch und Abhängigkeit ist beim Einsatz von Cannabisblüten eindeutig höher als bei anderen Applikationsformen, da häufig übertherapeutische Dosierungen erreicht werden.“ Die DGS fordert daher eine Verbesserung der Evidenzlage. Denn: „Cannabinoide können nicht jedem Patienten helfen“, so Horlemann. Außerdem bekräftigt der DGS-Präsident, dass die Verordnung dieser besonderen Substanzen eine Schulung der entsprechenden Fachgruppen erfordert. (eb)
Quelle: aerztezeitung.de