Anstehende G-BA-Entscheidung
Wer seinen Patienten Cannabis verordnen will, muss schon jetzt einige Wege gehen. Hausärzten sollte das fast gänzlich verwehrt werden. Doch jetzt gibt G-BA-Chef Hecken leicht Entwarnung.
Veröffentlicht 01.03.2023, 20:11 Uhr
Berlin. Hausärztinnen und Hausärzte sollen auch künftig Cannabis verordnen dürfen. Eine zuletzt vorgesehene Einschränkung der Verordnungsfähigkeit könnte deutlich geringer ausfallen, sagte der Unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Professor Josef Hecken, der Ärzte Zeitung. Er gehe „derzeit davon aus, dass es gerade bei der Verordnungsbefugnis von Hausärzten wesentliche Änderungen geben wird“. Eine Entscheidung will der G-BA in seiner Sitzung am 16. März fällen.
Ende Oktober hatte das Gremium für eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) noch deutlich verschärfte Anforderungen an die Qualifikation der verordnenden Ärzte empfohlen. Allgemeinmediziner oder Internisten ohne spezielle Zusatzbezeichnung hätten Cannabis-Produkte dann nicht mehr ohne Weiteres verordnen dürfen.
Jede dritte Verordnung durch Hausärzte
Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneien mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon sind bekanntlich seit 2017 zulasten der GKV und nach Antrag verordnungsfähig. Nach Auswertungen verschiedener Krankenkassen geht rund jede dritte Cannabis-Verordnung seither auf die hausärztliche Versorgung zurück.
Nach den Plänen von Oktober hätten Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner künftig nurmehr mit Zusatzbezeichnungen (etwa Palliativmedizin, Spezielle Schmerztherapie oder Schlafmedizin) bei ausgewählten Indikationen Cannabis-Produkte verordnen dürfen.
Hecken warnt vor „zusätzlichen Hemmnissen“
„Mich haben viele der Argumente, die in der Anhörung vorgetragen worden sind, sehr zum Nachdenken gebracht“, sagte Hecken der Ärzte Zeitung. So sei deutlich geworden, „dass gerade bei Patienten in palliativen Settings ein sehr enges Vertrauensverhältnis zum Hausarzt besteht und zusätzliche administrative Hemmnisse vermieden werden sollten, indem man ihnen auferlegen würde, erst einen Facharzt hinzuziehen“.
Anlass für die im Oktober zunächst geplante Einschränkung waren offenbar Fälle, in denen insbesondere Hausärzte in manchen Fällen nicht die richtige Dosis verordnet haben sollen. Laut Hecken könnte die Verordnung künftig auch an einen Fortbildungsnachweis geknüpft werden, der bekanntlich weniger aufwändig ist als eine Zusatzbezeichnung.
Der Beschluss für das Stellungnahmeverfahren geht auf die Einführung von Cannabis auf Rezept im März 2017 zurück. Per Gesetz wurde der G-BA damals beauftragt, nach einer wissenschaftlichen Begleiterhebung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die „Leistungsgewährung“ in seinen Richtlinien zu regeln. (eb)
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